Kampfmittelräumung
 


Was sind Kampfmittel?

Kampfmittel sind per Definition, gewahrsamlos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Stoffe und Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die Explosivstoffe oder chemische Kampf-, Nebel-, Brand-, Reiz- oder Rauchstoffe enthalten; außerdem Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen. Hierzu zählen u.a. sog. „Blindgänger“, d.h. nach dem Abwurf nicht explodierte Bomben.


Warum muss ich eine Kampfmitteluntersuchung auf meinem Grundstück durchführen?


Der Bauherr ist als „Zustandsstörer“ verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. Der Bauherr sollte somit bereits bei der Planung entsprechende Überlegungen für eine Untersuchung bzw. Prüfung des Grundstückes auf Kampfmittel unternehmen. Um eine zielgerichtete Untersuchung des Grundstückes zu erreichen sollte der zu untersuchende Baubereich vollflächig auf Kampfmittel überprüft werden. Dafür kann der Bauherr staatliche oder zugelassene private Fachunternehmen der Kampfmittelbergung beauftragen. Auch eine Übertragung der Pflichten zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit auf den Planer oder anderer Erfüllungsgehilfen sollte der Bauherr immer schriftlich dokumentieren.


Wo erhalte ich Auskunft?


Bei der Kampfmittelräumung handelt es sich um Gefahrenabwehrmaßnahmen. Die Bundesländer regeln diese Maßnahme sehr unterschiedlich u.a. als allgemeine Rechtsgrundlage das Polizei- und Ordnungsrecht. Weiterhin werden ergänzend diverse Regelungen von Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Empfehlungen und Merkblätter ausgegeben. Die Anforderungen für die Feststellung und Bestätigung der Kampfmittelfreiheit richtet sich jeweils nach den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben der 16 Bundesländer. Für unser Einzugsgebiet in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz können wir Ihnen direkte Ansprechpartner mitteilen.