Kampfmittelräumung
 


 

Bei der Kampfmittelräumung handelt es sich um Gefahrenabwehrmaßnahmen. 

Die Bundesländer regeln diese Maßnahme sehr unterschiedlich u.a. als allgemeine Rechtsgrundlage das Polizei- und Ordnungsrecht.

Weiterhin werden ergänzend diverse Regelungen von Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Empfehlungen und Merkblätter ausgegeben.

Die Anforderungen für die Feststellung und Bestätigung der Kampfmittelfreiheit richtet sich jeweils nach den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben der 16 Bundesländer. Für das jeweilige Einzugsgebiet können wir Ihnen gerne direkte Ansprechpartner mitteilen.